Eine starke Frau wie ich darf gemobbt werden
Ich war vom 01.10.1996 bis 28.02.1997 als Kantinenfrau der Vedag GmbH in Hamburg von Mobbing betroffen und schied durch fristlose Kündigung meinerseits aus, weil weder der Betriebsleiter noch der Betriebsrat bereit und in der Lage waren, mit der Situation angemessen umzugehen.
Ich führte in der Folgezeit zwei Prozesse, die ich beide verlor.
Der ehrenwerte Richter am Arbeitsgericht Haldenwanger verkündete am 13.Dezember 2000 unter 6 Ca 575/97 : Die Klage wird abgewiesen.
Ich hatte die Vedag GmbH auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing verklagt und habe den Prozess verloren, weil der Betriebsrat sich an nichts anderes als an seinen Namen und sein Alter erinnern konnte. So etwas Armseliges habe ich weder vorher noch hinterher je wieder in einem Gerichtssaal erlebt. Sogar dem Vorsitzenden war diese Form von Gedächtnisschwund zuviel geworden. „Aber mit so einem Zeugen, Frau Rolf….“ Wo Richter Haldenwanger Recht hat, hat er Recht.
Ich habe über meinen Fall das Buch Ameise gegen Giganten geschrieben.
Ganz anders erging es mir im Prozess gegen die Täter bei Richter Eelbo 5 Ca 558/99, der auf das Thema Mobbing so gar kein Bock hatte, demonstrativ gelangweilt in der Akte blätterte und mir bescheinigte:
Zitat:
„Die Ehefrau (ich) hat sich – zusammenfassend – dem Beklagten zu 2 gegen über als eine Frau gezeigt, die ihre Interessen wahrnehmen kann und unberechtigte Ansinnen von sich weist. Der Beklagte zu 2 hat im Umgang mit der Klägerin kein Verhalten gezeigt, das angesichts der Persönlichkeit der Ehefrau eine Beeinträchtigung ihrer körperlichen Befindlichkeit erwarten ließ.“
Ich habe am 01.11.1997 die Mobbing-Zentrale gegründet und nicht nur unfähigen Arbeitgebern und Betriebsräten, sondern auch unfähigen Richtern den Kampf angesagt. Angesichts meiner Persönlichkeit dürfen Männer wie Elbo & Co sich warm anziehen.
Wenn eine starke Frau wie ich gemobbt werden darf, dann dürfen sich Mobber und deren Helfershelfer auch zur Rechenschaft gezogen werden, Internet sei Dank!
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